Mit Inkrafttreten des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes werden die Corona-Regeln für den Sportbetrieb in Hessen zum 25.11.2021 weiter verschärft!
Die wichtigsten Änderungen der landesweit geltenden Coronavirus-Schutzverordnung für den Sportbetrieb im Überblick (Quellen: www.hessen.de; Landessportbund Hessen e.V. (landessportbund-hessen.de)
2G in den Innenräumen (mit Maske und Abstand)
von Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen (bisher 3G+) sowie bei körpernahen Dienstleistungen (soweit nicht medizinisch notwendig oder Grundversorgung, wie z.B. Frisöre)