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AKTUELL: 2G-Regel im Sportbetrieb in Hessen

Weitere Verschärfung der Corona-Regeln im Sportbetrieb

Mit Inkrafttreten des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes werden die Corona-Regeln für den Sportbetrieb in Hessen zum 25.11.2021 weiter verschärft!

Die wichtigsten Änderungen der landesweit geltenden Coronavirus-Schutzverordnung für den Sportbetrieb im Überblick (Quellen: www.hessen.de; Landessportbund Hessen e.V. (landessportbund-hessen.de)

2G in den Innenräumen (mit Maske und Abstand)
von Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen (bisher 3G+) sowie bei körpernahen Dienstleistungen (soweit nicht medizinisch notwendig oder Grundversorgung, wie z.B. Frisöre)