Das Präsidium des TSV Birkenau hat sich in dieser Woche weitere Schritte auf dem Weg zu einem geregelten Betrieb seiner Abteilungen geeinigt.
Als Basis hierfür dienten die aktualisierten Verordnungen der Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg, die Empfehlungen der Landessportverbände Hessen und Baden sowie die Empfehlungen weiterer Sportverbände (BHV, DOSB, HTB…)
Generelle Regelungen des TSV Birkenau Stand Juni 2020:
- Der Trainingsbetrieb im Gesundheitssport ruht weiterhin bis mindestens 30.06.2020, da in diesen Bereichen der Anteil der Risikopatienten sehr hoch ist.
- Training in den Sporthallen ist wieder möglich/ggf. bestehen noch Schliessungstage seitens Kreis Bergstrasse für die Langenbergsporthalle. Wir empfehlen möglichst hohe Outdooranteile.
- Menschen mit Vorerkrankungen, in Risikogruppen oder mit Corona-spezifischen Symptomen ist die Teilnahme an Trainingsveranstaltungen grundsätzlich untersagt
- Es gelten bei allen Aktivitäten die einschlägigen Hygiene- und Abstandsregeln
- Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen
- Eine Interaktion mit Sportgeräten zwischen TrainingspartnerInnen ist untersagt
- Die Anwesenheiten sind durch den Übungsleiter/die Übungsleiterin zu erfassen
Entsprechende Listen liegen aus. - Kinder der E-Jugend und jünger nehmen erst nach mind. 2-wöchiger Erfahrung mit dem Umgang mit den Abstands- und Hygieneregeln an Schule oder KiTa am Training teil.
- Bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich
- Die Übungsleiter stellen die Einhaltung der Regeln sicher
- Die verbandspezifischen Regelungen der Sparten gelten mit. Die Einhaltung ist durch die Abteilungsleitungen/Spartenleitungen sicherzustellen.
Präsidium des TSV Birkenau e.V.